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   BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B   

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https://dejure.org/2016,5653
BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B (https://dejure.org/2016,5653)
BSG, Entscheidung vom 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B (https://dejure.org/2016,5653)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 193/15 B (https://dejure.org/2016,5653)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 62 SGG, Art 103 Abs 1 GG, § 60 Abs 1 SGG, § 43 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung rechtlichen Gehörs - Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz Befangenheitsantrages nach Ablehnung eines Vertagungsantrages - Erledigung des Ablehnungsgesuchs durch Einlassung des Prozessbevollmächtigten ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung rechtlichen Gehörs - Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz Befangenheitsantrages nach Ablehnung eines Vertagungsantrages - Erledigung des Ablehnungsgesuchs durch Einlassung des Prozessbevollmächtigten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B
    a) Aufgrund dieser Erledigung des Ablehnungsgesuchs kann eine Entscheidung über die weitere Begründung des LSG, das vom Kläger persönlich gestellte Ablehnungsgesuch sei rechtsmissbräuchlich und im Rahmen einer Selbstentscheidung der abgelehnten Richter als unzulässig zurückzuweisen, dahingestellt bleiben, auch wenn gegen diese Ausführungen Bedenken bestehen mögen, weil ein Selbstentscheidungsrecht der abgelehnten Richter nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nur zulässig ist, wenn es sich um eine echte Formalentscheidung handelt oder ein offensichtlicher Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindert werden soll (BVerfG Kammerbeschluss vom 15.6.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris RdNr 17) .

    Die übereinstimmenden, aber in sich widerstreitenden Ziele beider genannten Regelungen sind einerseits die Vermeidung von unnötigen Verfahrensverzögerungen zur Gewährleistung eines effektiven und zeitnahen Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG und andererseits die Garantie eines unparteilichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG (siehe BVerfG Beschluss vom 15.6.2015, aaO - juris RdNr 14 f) .

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B
    Soweit der Kläger weiterhin Divergenz in Bezug auf die Frage der Geltungsdauer eines Eingliederungsverwaltungsakts geltend macht, fehlt es an der genauen Bezeichnung eines Rechtssatzes in dem in Bezug genommenen Urteil des BSG vom 14.2.2013 (B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2) und die wiederum mangelnde Bezeichnung eines Rechtssatzes in dem Urteil des LSG.
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B
    Es braucht vielmehr nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen einzugehen und darf dabei auch rechtliche Ausführungen unerwähnt lassen, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich sind (vgl BVerfGE 69, 141, 144; 79, 51, 61; 96, 205, 216) .
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B
    Es braucht vielmehr nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen einzugehen und darf dabei auch rechtliche Ausführungen unerwähnt lassen, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich sind (vgl BVerfGE 69, 141, 144; 79, 51, 61; 96, 205, 216) .
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B
    Es braucht vielmehr nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen einzugehen und darf dabei auch rechtliche Ausführungen unerwähnt lassen, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich sind (vgl BVerfGE 69, 141, 144; 79, 51, 61; 96, 205, 216) .
  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B
    Wird die Ablehnung für begründet erklärt, so ist der nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs liegende Teil der Verhandlung zu wiederholen." Zweck dieser Regelung ist es, nur der Verzögerung dienenden Ablehnungsgesuchen vorzubeugen und eine Vertagung bei letztlich unbegründeter Ablehnung zu vermeiden (vgl Begründung des Gesetzentwurfs: BT-Drucks 15/1508 S 16) .
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47, 58; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, 1X. Kap, RdNr 177 ff mwN) .
  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B
    Eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nur dann hinreichend dargetan, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des BVerfG abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54) .
  • BSG, 21.04.1978 - 1 BJ 12/78

    Revision - Abweichung von einer Entscheidung - Darlegungslast - Konkrete Aussage

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B
    Eine Divergenz liegt nicht schon vor, wenn die angefochtene Entscheidung nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG, der GmSOGB oder das BVerfG aufgestellt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien ausdrücklich widersprochen und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (vgl Krasney/Udsching, aaO, IX. Kap, RdNr 196 mwN; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 29) .
  • BSG, 26.10.1989 - 9 RV 7/89

    Überleitung eines Unterhaltsanspruchs als Verwaltungsakt, Prüfungsumfang bei

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B
    Der Kläger hat ausgeführt, das BSG habe in seinem Urteil vom 26.10.1989 (9 RV 7/89 - SozR 3100 § 81c Nr. 1) die Auffassung vertreten, dass für die Teilrechtswidrigkeit § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch heranzuziehen sei.
  • BSG, 19.07.2018 - B 8 SO 6/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Nach der Rechtsprechung des BSG erledigt sich ein Ablehnungsgesuch nach § 60 Abs. 1 SGG iVm §§ 43, 47 ZPO, wenn der Kläger einen Befangenheitsantrag gestellt, jedoch der zur mündlichen Verhandlung erschienene Prozessbevollmächtigte des Klägers sich in Kenntnis des Ablehnungsgesuchs in die Verhandlung eingelassen und ausschließlich Sachantrag gestellt hat (vgl BSG Beschluss vom 20.1.2016 - B 14 AS 193/15 B - juris RdNr 9 ff; anders aber BGH Beschluss vom 26.4.2016 - VIII ZB 47/15 - juris RdNr 14 ff) .
  • BSG, 21.12.2017 - B 14 AS 4/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Bei strenger Beachtung der Voraussetzungen gerät deshalb eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, insbesondere bei völliger Ungeeignetheit des Gesuchs, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl BVerfG vom 15.6.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris RdNr 17 mwN; aus der jüngeren Rspr des erkennenden Senats: BSG vom 9.4.2014 - B 14 AS 363/13 B - juris, RdNr 4; BSG vom 16.12.2015 - B 14 AS 191/15 B - juris, RdNr 4; BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 193/15 B - juris, RdNr 10, jeweils mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 527/16
    Das vor der mündlichen Verhandlung eingegangene Befangenheitsgesuch begründete lediglich die Verpflichtung, über dieses noch vor Eintritt in die mündliche Verhandlung zu entscheiden (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 193/15 B -, Rn. 14, juris).

    Eine dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters nach § 44 Abs. 3 ZPO, zu der zumindest der ablehnenden Partei rechtliches Gehör zu gewähren gewesen wäre (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016, aaO), hat der Senat nicht eingeholt; dazu bestand auch kein Anlass.

  • BSG, 22.01.2018 - B 14 AS 27/17 BH

    Aufhebung von Leistungen für Unterkunft

    Das ist in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs ausnahmsweise verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl BVerfG [Kammer] vom 15.6.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris RdNr 17 mwN; aus der jüngeren Rspr des erkennenden Senats: BSG vom 9.4.2014 - B 14 AS 363/13 B - juris, RdNr 4; BSG vom 16.12.2015 - B 14 AS 191/15 B - juris, RdNr 4; BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 193/15 B - juris, RdNr 10, jeweils mwN).
  • BSG, 22.01.2018 - B 14 AS 28/17 BH

    Parallelentscheidung zu BSG - B 14 AS 27/17 BH - v. 22.01.2018

    Das ist in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs ausnahmsweise verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl BVerfG [Kammer] vom 15.6.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris RdNr 17 mwN; aus der jüngeren Rspr des erkennenden Senats: BSG vom 9.4.2014 - B 14 AS 363/13 B - juris, RdNr 4; BSG vom 16.12.2015 - B 14 AS 191/15 B - juris, RdNr 4; BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 193/15 B - juris, RdNr 10, jeweils mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines offensichtlich präkludiertes

    Dieses ist als rechtsmissbräuchlich und unzulässig zurückzuweisen (vgl. grundsätzlich dazu BVerfG, 15.6.2015, 1 BvR 1288/14, juris Rn. 17; BSG, 20.1.2016, B 14 AS 193/15 B, Rn. 10, juris).
  • BSG, 02.05.2017 - B 14 AS 7/17 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Divergenzrüge

    Insbesondere ist nicht zu erkennen, dass eine Überschreitung der Grenzen zur unzulässigen Selbstentscheidung durch den abgelehnten Richter auf ein Ablehnungsgesuch (vgl dazu BSG Beschluss vom 9.4.2014 - B 14 AS 363/13 B; BSG Beschluss vom 16.12.2015 - B 14 AS 191/15 B) hinsichtlich des Beschlusses des LSG vom 5.12.2016 mit Erfolg geltend gemacht werden könnte, zumal der Kläger und sein bevollmächtigter Rechtsanwalt im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LSG erschienen sind und vom anwaltlich vertretenen Kläger im Termin kein erneutes Ablehnungsgesuch angebracht, sondern ein Antrag in der Sache gestellt worden ist (vgl BSG Beschluss vom 20.1.2016 - B 14 AS 193/15 B).
  • BSG, 30.03.2021 - B 14 AS 63/20 R

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Verfahrensrüge im

    Wegen der vom Kläger persönlich gestellten und am 8.6.2020 - dem Tag der mündlichen Verhandlung - beim LSG eingegangenen Anträge auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters und der beiden ehrenamtlichen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit hat das LSG in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter rechtzeitig (vgl BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 193/15 B) entschieden und die Anträge als unzulässig verworfen.
  • BSG, 02.05.2017 - B 14 AS 6/17 BH

    Parallelentscheidung zu BSG - B 14 AS 11/16 BH - v. 02.05.2017

    Insbesondere ist nicht zu erkennen, dass eine Überschreitung der Grenzen zur unzulässigen Selbstentscheidung durch den abgelehnten Richter auf ein Ablehnungsgesuch (vgl dazu BSG Beschluss vom 9.4.2014 - B 14 AS 363/13 B; BSG Beschluss vom 16.12.2015 - B 14 AS 191/15 B) hinsichtlich des Beschlusses des LSG vom 5.12.2016 mit Erfolg geltend gemacht werden könnte, zumal der Kläger und sein bevollmächtigter Rechtsanwalt im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LSG erschienen sind und vom anwaltlich vertretenen Kläger im Termin kein erneutes Ablehnungsgesuch angebracht, sondern ein Antrag in der Sache gestellt worden ist (vgl BSG Beschluss vom 20.1.2016 - B 14 AS 193/15 B).
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